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   EuGH, 28.03.1990 - 359/88   

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https://dejure.org/1990,1820
EuGH, 28.03.1990 - 359/88 (https://dejure.org/1990,1820)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - 359/88 (https://dejure.org/1990,1820)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - 359/88 (https://dejure.org/1990,1820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

    Richtlinie 75/442 des Rates, Artikel 1; Richtlinie 78/319 des Rates, Artikel 1
    1 . Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinien 75/442 und 78/319 - Begriff - Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Richtlinien durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Behandlung giftiger und gefährlicher Abfälle ; Beförderung und Transport gebrauchter Salzsäure

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 75/442/EWG Art. 1; ; RL Nr. 78/319/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinien 75/442 und 78/319 - Begriff - Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nationaler Abfallbegriff; Genehmigungspflicht der Beförderung von Abfällen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    1. Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinien 75/442 und 78/319 - Begriff- Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind - Einbeziehung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Abfälle - Begriff - Genehmigung und Überwachung der Beseitigung von Abfällen.

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2622 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 660
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.03.1990 - C-206/88

    Strafverfahren gegen Vessoso und Zanetti

    Auszug aus EuGH, 28.03.1990 - 359/88
    12 Im Urteil vom 28. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-206/88 und C-207/88 ( Vessoso und Zanetti, Slg. 1990, 1990 ) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Begriff "Abfälle" im Sinne der Artikel 1 der Richtlinien 75/442 und 78/319 des Rates Stoffe und Gegenstände erfasst, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind.
  • EuGH, 28.03.1990 - 207/88

    Begriff der Abfälle im Sinne der Art. 1 der Richtlinien 75/442 und 78/319 des

    Auszug aus EuGH, 28.03.1990 - 359/88
    12 Im Urteil vom 28. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-206/88 und C-207/88 ( Vessoso und Zanetti, Slg. 1990, 1990 ) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Begriff "Abfälle" im Sinne der Artikel 1 der Richtlinien 75/442 und 78/319 des Rates Stoffe und Gegenstände erfasst, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß der Begriff "Abfall" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442 in der geänderten Fassung nicht so zu verstehen ist, daß er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfaßt (vgl. Urteile vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnrn.
  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Ein nationalerAbfallbegriff, der wirtschaftlich wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nichterfaßt, ist mit der Richtlinie 75/442 in ihrer ursprünglichen Fassung und derRichtlinie 78/319 nicht vereinbar (Urteile vom 28. März 1990 in der RechtssacheC-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, und vom 10. Mai1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097,Randnr. 22).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Ein nationaler Abfallbegriff, der wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nicht erfasst, ist somit mit diesen Richtlinien nicht vereinbar (Urteil vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13).
  • OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

    "Überwiegen" bedeutet, daß die Gründe des Gemeinwohls im Einzelfall so gewichtig sind, daß sie sich gegenüber den mit der Verordnung verfolgten Belangen (vgl. hierzu § 3) durchsetzen (vgl. hierzu Louis, NuR 1995, 62, 69; s. auch EuGH, U. v. 28.3.1990, NuR 1991, 249, 250 - zur Verkleinerung eines als Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie benannten Gebiets aus Gründen des Hochwasserschutzes).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94

    Strafverfahren gegen Euro Tombesi und Adino Tombesi (C-304/94), Roberto Santella

    Siehe auch Urteil vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88 (Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 192.92

    Voraussetzungen des so genannten objektiven Abfallbegriffs - Gefährdung des Wohls

    Dabei kommt es im übrigen nicht entscheidend darauf an, ob auch wiederverwertbare Stoffe unter den Abfallbegriff fallen können; die von den Klägern zitierte Entscheidung des EuGH (NVwZ 1991, 660 [EuGH 28.03.1990 - C 359/88]) ist für die Entscheidung des vorliegenden Falles daher nicht erheblich.
  • OVG Sachsen, 02.10.2003 - 4 BS 462/02

    Abfallbegriff, Abfallbesitzer, Folgenabwägung

    Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich geeignet, die Abfalleigenschaft der Sache auch dann zu begründen, wenn dem Besitzer bekannt ist, dass derjenige, dem er die Sache überlässt, beabsichtigt, diese nicht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2, § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG zu verwerten oder gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2, §§ 10 ff KrW-/AbfG zu beseitigen, sondern wirtschaftlich weiterzuverwenden (von Lersner, in: Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 3 KrW-/AbfG, RdNr. 26; Fluck, DVBl. 1995, 537, 540; Seibert, UPR 1994, 415, 418; vgl. zur Abfalleigenschaft von Wirtschaftsgütern auf der Grundlage des - in § 3 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG übernommenen - europäischen Abfallbegriffs EuGH, Urt. v. 28.3.1990 - Rs C - 359/88, NVwZ 1991, 660; Urt. v. 28.3.1990 - Rs C - 206 und 207/88, NVwZ 1991, 661).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1995 - C-422/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Vgl. auch Rechtssache C-359/88 (Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13).
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